Eheschließung
Die förmliche Anmeldung zur Eheschließung (Heiraten, früher Aufgebot) muss beim Standesamt des Wohnortes eines der beiden Verlobten erfolgen. Informieren Sie sich vorher bei Ihrem Wohnortstandesamt, welche Unterlagen für Ihre standesamtliche Trauung notwendig sind.
Bitte Sie bei Ihre Planung, dass für Urkunden Überprüfungen oder im Befreiungsverfahren mit Auslandsbezug ein erheblicher Zeitaufwand notwendig ist.
Planen Sie den Termin Ihrer Hochzeit erst dann verbindlich, wenn die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erfolgt ist. Erst zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie eine definitive Zusage über den Hochzeitstermin.
Sobald Ihnen alle Unterlagen vorliegen, vereinbaren Sie bitte einen Termin beim Standesamt um die Eheschließung anzumelden. Die Anmeldung soll persönlich durch beide Verlobte erfolgen und kann nur aus wichtigen Gründen u. U. schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, d. h. in diesem Zeitraum sollte Ihre Hochzeit stattfinden. Vormerkungen über einen Wunschtermin werden soweit als möglich berücksichtigt
Die Trauungen finden jeden Freitag (außer an Feiertagen) zu den Uhrzeiten 10.00 Uhr, 10.45 Uhr und 11.30 Uhr statt.
Zusätzlich bieten wir Eheschließungen an insgesamt 10 Samstagen des Jahres an. Die Hochzeiten finden ab 11.00 Uhr statt.
Die Samstagstermine sind festgelegt und finden abwechselnd in
- Neuhausen (5 Samstage - Bindhof, Eugen-Rühle-Zimmer)
- Glems (5 Samstage – Dorfgemeinschaftshaus)
statt.
Der entsprechende Monat und der Ort kann direkt im Standesamt erfragt werden.
Soll Ihre Trauung nicht am Standesamt Ihres Wohnortes stattfinden, werden die Anmeldeunterlagen dem Standesamt des Hochzeitsortes übersandt.