Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg
Es betrifft alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und die über eine Wohn- beziehungsweise Nettogrundfläche von über 50 Quadratmeter verfügen. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz unterscheidet zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei gemischt genutzten Gebäuden ist das Gesetz für die Gebäudeart anzuwenden, welche flächenanteilig überwiegt.
Die Pflicht entsteht, wenn eine Zentralheizung erneuert wird, das heißt wenn der Kessel oder ein anderer zentraler Wärmeerzeuger ausgetauscht wird. Gleiches gilt, wenn erstmals eine zentrale Heizanlage eingebaut wird. Es verlangt einen Anteil von 15 Prozent erneuerbarer Energie zum Heizen und zur Warmwasserbereitung des Gebäudes.