Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg

Es betrifft alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und die über eine Wohn- beziehungsweise Nettogrundfläche von über 50 Quadratmeter verfügen. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz unterscheidet zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei gemischt genutzten Gebäuden ist das Gesetz für die Gebäudeart anzuwenden, welche flächenanteilig überwiegt.

Die Pflicht entsteht, wenn eine Zentralheizung erneuert wird, das heißt wenn der Kessel oder ein anderer zentraler Wärmeerzeuger ausgetauscht wird. Gleiches gilt, wenn erstmals eine zentrale Heizanlage eingebaut wird. Es verlangt einen Anteil von 15 Prozent erneuerbarer Energie zum Heizen und zur Warmwasserbereitung des Gebäudes.

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Zulässige Energieformen zur Erfüllung sind Sonnenenergie, Erdwärme, Biomasse, die Nutzung von Umweltwärme durch Wärmepumpen einschließlich Bioöl und Biogas. Darüber hinaus kann ein gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan erstellt und angerechnet werden. Diese können nahezu beliebig miteinander kombiniert werden. Auch Maßnahmen, die Sie bereits vor der Heizungserneuerung durchgeführt haben, sind anrechenbar, wenn sie die Anforderungen einhalten; je nach Umfang erfüllen sie das EWärmeG vollständig oder teilweise.

Das Umweltministerium hat für jede Erfüllungsmöglichkeit ein Nachweisformular erstellt. Die Formulare müssen sowohl Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes als auch eine Sachkundige oder ein Sachkundiger ausfüllen. Bei Nutzung von Biogas und Bioöl muss die Bestätigung des Wärmenetzbetreibers oder Brennstofflieferanten eingereicht werden.

Die Pflicht ist spätestens 18 Monate ab Inbetriebnahme der neuen Heizanlage zu erfüllen und uns als untere Baurechtsbehörde unaufgefordert nachzuweisen. Es ist zu empfehlen, sich frühzeitig um die Umsetzung zu kümmern.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt des Umweltministeriums (UM) zum Erneuerbaren-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (Wohngebäude und Nichtwohngebäude).

Die Nachweisformulare können Sie auf der Website des Umweltministeriums herunterladen: 
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/energieeffizienz/gebaeude/erneuerbare-waerme-gesetz-2015/nachweisformulare

Alle Informationen zum Erneuerbaren-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg beim Umweltministerium: 
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/energieeffizienz/gebaeude/erneuerbare-waerme-gesetz-2015