Fundsache abgeben oder nachfragen
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen 6 Monate lang aufzubewahren.
Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Ergänzende Information zum Online-Prozess
Fundsachen online suchen
Die Bürgersuche ermöglicht es, in einem Umkreis von bis zu 100 km nach einem verlorenen Gegenstand zu suchen. Geben Sie einen Such-Radius und das Datum ein, seitdem Sie den Gegenstand vermissen. Wählen Sie dann die zugehörige Kategorie aus. Nachdem Sie die Suchkriterien ggf. noch präzisiert haben, starten Sie die Suche. Finden Sie im Suchergebnis einen Gegenstand, dessen Beschreibung zu dem gesuchten passt, dann erhalten Sie in der Detailansicht über die Beschreibung hinaus auch die Kontaktadresse der Fundservicestelle, bei der der Gegenstand gefunden wurde.
Der Finder muss den Fund unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, anzeigen.
Es bestehen keine gesonderten Rechtsbehelfe in Bezug auf Fundsachen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet. Diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln.
Die Höhe des Finderlohns beträgt:
Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von EUR 50,00 keinen Finderlohn, darüber hinaus
Wer gefundene fremde Sachen behält, macht sich unter Umständen strafbar.
04.02.2026 Justizministerium Baden-Württemberg
das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt