Geburt
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Entbindung in einem Krankenhaus:
Findet die Entbindung in einem Krankenhaus statt, zeigt die Leitung des Hauses die Geburt beim Standesamt des Geburtsortes an. Die Sorgeberechtigte(n) füllen die Geburtsanzeige im Krankenhaus aus und geben den Familiennamen sowie die gewünschten Vornamen ihres Kindes an. Zusammen mit den unten erwähnten Unterlagen wird dann die Anmeldung durch das Krankenhaus beim Standesamt veranlasst.