Gewerbesteuer
Die Stadt Metzingen erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes. Besteuert wird der Ertrag des Gewerbebetriebes. Nach der Steuererklärung des Betriebsinhabers berechnet das zuständige Finanzamt aus dem Gewerbeertrag einen Steuermessbetrag und teilt diesen im Gewerbesteuermessbescheid der Stadt mit. Der Messbescheid ist für die Stadt bindend und kann nur vom Finanzamt geändert oder aufgehoben werden.
Der Hebesatz beträgt: 400 %
Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt auf der Basis des letzten veranlagten Jahres. Auf Antrag beim Finanzamt kann die festgesetzte Vorauszahlung angepasst werden.