Grundsteuer festsetzen
Die Stadt erhebt Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und wird nach dem Wert oder Ertrag des Steuergegenstandes erfasst.
Steuergegenstand ist der Grundbesitz, land-und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, bebaute oder unbebaute Grundstücke. Besteuerungsgrundlage ist der durch das Finanzamt Bad Urach festgestellte Einheitswert und der Steuermessbetrag.