Kindertagesstätten

Kontakt

Die von der Stadt Metzingen erhobenen Elternentgelte werden abhängig von der  Altersgruppe (0-3 Jahre oder ab 3 Jahren bis Schuleintritt) und den Betreuungszeiten festgesetzt. Der Beitrag für die jeweilige Betreuungsart wird nach einer Tabelle errechnet, die einkommensabhängig und nach Familiengröße sozial gestaffelt ist. Der Monat August ist dabei entgeltfrei.

Die Kindergartenverwaltung berät Sie in Ihrem individuellen Fall gerne über die entsprechende Festsetzung des Elternentgeltes.