Meldebescheinigung beantragen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer.

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar
Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar
Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich

keine

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp

Die Beantragung mit Vollmacht ist grundsätzlich möglich.

Voraussetzung:

  • Ausgefülltes Formular zur Vollmacht
  • Einen gültigen Personalausweis / Pass von Vollmachtgeber
  • Einen gültigen Personalausweis / Pass von Bevollmächtigte

keine

6,80 EUR  für eine Bescheinigung.

Gebührenfrei für Rentenzwecke.

Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.

Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 18 Meldebescheinigung

Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.

19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

die Meldebehörde Ihres Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.