Rentenangelegenheiten
Durch die verschiedenen Rentenreformen ist das Rentenrecht der letzten Jahre von einem ständigen Wechsel der rechtlichen Grundlagen geprägt. Dabei gelten für die Arbeiter-, wie für die Angestelltenversicherung weitgehend dieselben Rechtsgrundlagen und Antragsvoraussetzungen. Aktuelle Infos gibt es bei den Rentenversicherungsträgern, den Versichertenältesten und bei den Ortsbehörden.
Hinterbliebenenrente
Hat der/die Verstorbene bereits Rente bezogen, ist der Antrag auf Vorschusszahlung an Witwen/Witwer innerhalb von 20 Tagen nach dem Tode des/der Versicherten zu stellen. Der Hinterbliebenenrentenantrag sollte schnellstmöglich gestellt werden, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ortsbehörde.
Bitte beachten Sie, dass wir in unserer Rentenstelle aufgrund fehlender Qualifikation keine Rentenberatung anbieten dürfen.