Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

Zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum (z.B. Aufgrabungen, Gerüststellung, Stellen eines Baukrans, Ablagerungen von Baumaterial, das Abstellen eines Containers oder Haltverbote für einen Umzug) oder Veranstaltungen (z.B. Hockete, Festumzüge, Sportveranstaltungen) die Auswirkungen auf den Straßenverkehr öffentlicher Straßen, Wege, Gehwege und Plätze haben, ist bei der Straßenverkehrsbehörde eine vorübergehende Verkehrsrechtliche Anordnung (VKA) zu beantragen.

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Kontakt

Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu zwei Monate dauern kann.

entsprechend der städtischen Gebührenordnung

Widerspruch

Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG)

  • § 16 Sondernutzung
  • § 16a Sondernutzung durch Carsharing
  • § 17 Sondernutzung an Ortsdurchfahrten
  • § 18 Zufahrt und Zugang
  • § 19 Sondernutzungsgebühren

Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

  • § 8 Sondernutzungen; Verordnungsermächtigung
  • § 8a Straßenanlieger

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • 45 Absatz 6 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • 46 Absatz 1 Nr. 8 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
    für Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund im Rahmen einer Sondernutzung

keine

31.07.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg