Verbrennungsverbote
Anfang der 70er Jahre wurde in einigen Baugebieten in Metzingen von der Möglichkeit im Baugesetzbuch Gebrauch gemacht, die Verwendung luftverunreinigender Brennstoffe durch Verbrennungsverbote zu beschränken.
Das Verbot bezog sich auf feste und flüssige Brennstoffe (Holz, Kohle, Briketts, Heizöl), davon ausgenommen waren offene Kamine.
Brennstoffsatzungen gibt es für folgende Gebiete:
- Hart-Hölzle
- Hart-Hölzle 2. Planungsabschnitt
- Hölzle
- Hart I und II
- Neugreuth - Nord
- Hart-Wagenrain
- Nordtangente/Teilbereich Wohnen am Korrenbach
Am 28.11.2002 hat der Metzinger Gemeinderat eine Lockerung der Verbrennungsverbote für feste Brennstoffe unter Einhaltung strenger Grenzwerte beschlossen; beim Nachweis der Einhaltung technischer Grenzwerte ist die Erteilung einer Ausnahme auf Antrag möglich.