Online-Antragstellung im virtuellen Bauamt

Bauantrag, jetzt digital!

Mit dem "virtuellen Bauamt Baden-Württemberg" - kurz ViBa-BW - reichen Sie Ihren Bauantrag vollständig digital ein. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur digitalen Antragstellung.

Zum Portal "Digitale Baugenehmigung"

Im Tutorial-Video des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bedienung von ViBa-BW ausführlich erklärt! Wir empfehlen das Video vor der ersten Antragstellung einmal vollständig anzuschauen.

Ich brauche Hilfe bei der Anmeldung

Möchten Sie einen Antrag für sich selbst als Privatperson stellen, benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.
Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie zusätzlich einen Online-Ausweis benötigen. Diesen können Sie in ihrem örtlichen Bürgerservice beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.

Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. 
Voraussetzung für die Nutzung eines Unternehmenskontos ist, dass Sie
entweder

  • eine wirtschaftlich tätige natürliche oder juristische Person sind (z.B. in Form eines Unternehmens oder einer Einzelkauffrau bzw. eines Einzelkaufmanns) 
    oder
  • eine Vereinigung, der ein Recht zustehen kann (z.B. ein eingetragener Verein, eine Stiftung, eine Körperschaft und sonstige Organisationen
    oder
  • eine Behörde, die Verwaltungsleistungen von anderen Behörden in Anspruch nehmen möchte
    sind.

Mit der zu Ihrem Unternehmen zugehörigen deutschen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.
Tipp: Falls Sie bereits eine Bund-ID mit einem Elster-Zertifikat für die Steuererklärung Ihres Unternehmens nutzen, empfiehlt es sich, für davon Abweichende Anträge ein zusätzliches Unternehmenskonto zu beantragen und zu nutzen. So vermeiden Sie den Zugriff der an dem anderen Antrag beteiligten Personen auf Ihre Steuererklärung.

Weitere Informationen zum ELSTER-Konto

Folgende Leistungen können via ViBa-BW abgerufen werden

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen

Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Versammlungsstätten können Sie unter "Baugenehmigung nach §58 Abs. 1 LBO BW beantragen" einreichen.

Um den Entwurfsverfasser/die Entwurfsverfasserin für die folgenden Handlungen in Bezug auf Ihr Bauvorhaben zu bevollmächtigen, senden Sie uns bitte das unten verlinkte PDF ausgefüllt zurück:

  • Einreichen des Bauantrags mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen
  • Führen des Schriftverkehrs sowie mündliche Verhandlungen mit der zuständigen 
    Baurechtsbehörde im Rahmen des digitalen Genehmigungsverfahrens
  • Entgegennehmen der Baugenehmigung und des Gebührenbescheides

Vollmacht

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