Lärmaktionsplan

Der Gemeinderat der Stadt Metzingen hat in seiner Sitzung am 20. September 2018 den Lärmaktionsplan für die Stadt Metzingen beschlossen. Der Lärmaktionsplan wurde nach §47d Bundesimmissionsschutzgesetz aufgestellt. Damit setzt Metzingen auch die entsprechenden EU-Vorgaben um.

Zudem wurden damit die Grundlagen zur Einführung einer partiellen Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in den betroffenen Bereichen geschaffen. Mit dem Lärmaktionsplan werden auch weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionsbelastungen festgelegt. Der Verkehr soll auf die Umfahrung über die B28, B312 und die Nordtangente verlagert werden.

Änderungen

Bei den Maßnahmen wurde für die B 313 am Schwerpunkt "Metzingen-Neugreuth" eine Lärmschutzwand sowie am Schwerpunkt "Metzingen-Ost" ein nächtliches LKW-Fahrverbot (22 bis 6 Uhr) beschlossen. Eine aktualisierte Fassung folgte im ersten Quartal 2019.

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