Grundstücksmanagement

Flächen entwickeln. Potenziale nutzen. Zukunft gestalten.

Das Grundstücksmanagement gestaltet die Entwicklung und Nutzung städtischer Flächen und Immobilien aktiv mit. Ob Erwerb, Verkauf, Tausch, Verpachtung oder die strategische Entwicklung von Flächen – wir sorgen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Bewirtschaftung des kommunalen Grundbesitzes. Wir kümmern uns darum, dass städtische Grundstücke sinnvoll und nachhaltig genutzt werden. Ziel ist es, Flächen für Wohnen, Arbeiten, Freizeit und öffentliche Einrichtungen bereitzustellen und so die Entwicklung unserer Stadt aktiv zu unterstützen.

Für Fragen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung Liegenschaften@Metzingen.de

Vertragsangelegenheiten unbebauter Grundstücke

Wir sind zentrale Ansprechpartner für Vertragsangelegenheiten rund um unbebaute kommunale Grundstücke und begleiten die gesamte Vertragsabwicklung rechtssicher von der Anfrage bis zum Abschluss.

Nutzung städtischer Grundstücke 

Ob Garten, landwirtschaftliche Fläche oder eine zeitlich begrenzte Nutzung – städtische Grundstücke können für unterschiedliche Zwecke zur Verfügung stehen. Wir beraten Sie zu den bestehenden Möglichkeiten und unterstützen Sie dabei, die passende Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Gemeinsam schaffen wir klare Rahmenbedingungen für eine verlässliche und geordnete Nutzung kommunaler Flächen.

Pacht
Sie interessieren sich für einen Kleingarten, eine Grünfläche oder ein anderes unbebautes Grundstück zur Pacht?
Die Stadt stellt verschiedene Flächen für unterschiedliche Nutzungen zur Verfügung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Flächen, die jeweiligen Nutzungsmöglichkeiten sowie die Voraussetzungen für eine Anpachtung. Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Pachtvertrags stehen wir Ihnen beratend zur Seite.


Gestattungs- und Nutzungsverträge
Nicht jede Nutzung eines städtischen Grundstücks erfolgt über einen Pachtvertrag. Für bestimmte Vorhaben – beispielsweise die Verlegung von Leitungen, die Aufstellung technischer Anlagen oder andere zeitlich begrenzte Nutzungen – werden Gestattungs- oder Nutzungsverträge abgeschlossen.
Jedes Vorhaben wird individuell geprüft und vertraglich festgehalten. So werden die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und eine transparente sowie rechtssichere Nutzung städtischer Flächen gewährleistet.

Landwirtschaftliche Verpachtung 

Die Stadt Metzingen verpachtet landwirtschaftliche Nutzflächen an Betriebe der Landwirtschaft. Dazu gehören Ackerflächen, Grünland sowie Flächen für Sonderkulturen. Ziel ist es, die Flächen nachhaltig zu bewirtschaften und gleichzeitig den Erhalt von Natur und Artenvielfalt zu fördern.

Wenn Sie sich für eine Verpachtung interessieren oder Informationen zu den städtischen Landwirtschaftsflächen benötigen, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Dabei sind Transparenz, faire Rahmenbedingungen und eine verlässliche Zusammenarbeit wichtige Grundlagen.

Information zur Verpachtung
Landwirtschaftliche Pachtverträge werden in der Regel für einen Zeitraum von neun Jahren abgeschlossen. Das Pachtjahr beginnt üblicherweise am 1. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden Jahres. Für die Nutzung der Fläche wird ein vertraglich vereinbarter Pachtzins erhoben.

Die aktuellen Pachtzeiträume der städtischen Landwirtschaftsflächen sind:

·  Gemarkung Metzingen: Oktober 2022 bis September 2031

·  Gemarkung Neuhausen: Oktober 2018 bis September 2027

·  Gemarkung Glems: Oktober 2025 bis September 2034

Aufgrund der langfristigen Vertragslaufzeiten stehen landwirtschaftliche Flächen nicht regelmäßig zur Neuverpachtung zur Verfügung. 

An- und Verkauf von Flächen 

Die Stadt Metzingen ist laufend am Erwerb von Grundstücken interessiert. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Gewerbe- und Wohnbaugrundstücken. Insbesondere strategisch wichtige Grundstücke und Flächen, die für die städtebauliche Entwicklung, die Schaffung von Wohnraum oder die Weiterentwicklung von Gewerbestandorten von Bedeutung sind, werden von der Stadt gerne angekauft. Darüber hinaus kommen auch Acker- und Grünland, landwirtschaftliche Nutzflächen, Waldflächen sowie weitere Grundstücksarten für einen Erwerb in Betracht.

Wenn Sie einen Verkauf planen oder uns ein Grundstücks- bzw. Flächenangebot unterbreiten möchten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Ihr Anliegen wird selbstverständlich vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft.

Erbbaurechte und Dienstbarkeiten 

Erbbaurechte und Dienstbarkeiten ermöglichen die langfristige Nutzung von Grundstücken und schaffen verlässliche rechtliche Regelungen. Dazu gehören die Bestellung oder Anpassung von Erbbaurechten sowie grundbuchrechtliche Sicherungen wie beispielsweise Geh-, Fahr- und Leitungsrechte.

Informieren Sie sich bei uns über die wichtigsten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:

Mit einem Erbbaurecht oder einer Dienstbarkeit sind Rechte, aber auch Pflichten verbunden.
Zu beachten sind insbesondere die Voraussetzungen für die Einräumung, die Laufzeit, die zulässige Nutzung, mögliche Entgelte sowie die Regelungen zur Unterhaltung und Haftung.
Zudem können Kosten für die vertragliche Ausgestaltung, notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung entstehen.

Grundbuchauszug

Sie benötigen einen aktuellen Grundbuchauszug?
Ihren Antrag können Sie bequem und unkompliziert beim Grundbuchamt in Böblingen online einreichen. Mit dem Grundbuchauszug erhalten Sie wichtige Informationen zu Eigentumsverhältnissen sowie zu Rechten und Belastungen eines Grundstücks.

Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Antragsverfahren finden Sie auf den folgenden Seiten: Antrag und Formular