
Nach der Hauptsatzung der Stadt Metzingen gibt es seit der Eingemeindung der beiden ehemals selbstständigen Gemeinden Neuhausen und Glems für jeden Ortsteil einen eigenständigen Ortschaftsrat.
In Neuhausen besteht der Ortschaftsrat aus neun Mitgliedern, in Glems aus acht Mitgliedern, einschließlich des Ortsvorstehers (der aus der Mitte des Ortschaftsrates gewählt wird).
Der Ortschaftsrat berät die örtliche Verwaltung und ist zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen.