Bollheimer, Alexander
Leitung Stadtplanung
Fachbereich 5.1 - Stadtplanung, Geschäftsbereich 5 - Planen und Bauen +1 Weitere
In der Sitzung am 22.01.2026 hat der Gemeinderat der Stadt Metzingen den Bebauungsplan „Ganzjahresbad“ inklusive der Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Mit der Bekanntmachung am 27.01.2026 ist der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft getreten.
B-Pan, zeichnerischer Teil
B-Plan, Textteil
B-Plan, Begründung
B-Plan, zusammenfassende Erklärung
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Stadtplanung
Fachbereich 5.1 - Stadtplanung