Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (bspw. Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen?
Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:
In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Auch freie Sachverständige können Verkehrswerte ermitteln.
Einen Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs/Grundbuchausdrucks können Sie beim Amtsgericht Böblingen stellen.