Der Gemeinsame Gutachterausschuss ist ein selbständiges, unabhängiges und weisungsungebundenes Gremium für die Städte Metzingen und Bad Urach sowie für die Gemeinden Dettingen an der Erms, Grabenstetten, Grafenberg und Hülben.
Er ist an die formellen und materiellen Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB), sowie an diese Vorschriften ergänzenden bundesrechtlichen und landesrechtlichen Verordnungen, insbesondere an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gebunden.