Sozialwohnungen

Die Stadt Metzingen bietet Sozialwohnungen für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnberechtigungsschein an.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen sowie die aktuell verfügbaren Wohnungsangebote auf einen Blick.

Wohnungsangebote

Verfügbare städtische Wohnungen 
Sie suchen ein neues Zuhause?

Aktuell liegen keinen Angebote vor. 

Anmietung von privatem Wohnraum

Anmietungen erfolgen ausschließlich für die Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen.

Information zur Anmietung/Verfahrensablauf
So vermieten Sie Ihre Wohnung an die Stadt Metzingen: 

  1. Kontakt aufnehmen - Melden Sie sich gerne wohnen(at)metzingen.de
  2. Besichtigung - Wir vereinbaren einen Termin, um die Wohnung anzusehen
  3. Mietvertrag abstimmen
    Wenn die Immobilie geeignet ist, besprechen wir die Mietkonditionen und erstellen den Mietvertrag
  4. Nach der Vertragsunterzeichnung 
    Die Wohnung wird von uns belegt. Während der gesamten Mietzeit stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Service für Mieterinnen und Mieter

Mängelmeldung 
Schäden/Mängel in Ihrer Wohnung melden Sie über den in Ihrer Wohnung angebrachten Barcode.

Bei folgenden Themen: 

  • Vertrags- und Wohnungsangelegenheiten 
  • Betriebskostenabrechnung 

stehen wir Ihnen gerne unter wohnen(at)metzingen.de zur Verfügung.

Zahlungs- und Finanzangelegenheiten 
Bei allen Fragen rund um die Zahlungs- und Finanzangelegenheiten können Sie sich gerne an finanzen(at)metzingen.de wenden.

Wohngeld 
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder Belastung (bei selbst nutzenden Eigentümern) für Haushalte mit geringen Einkommen. Das Wohngeld leistet hier einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Wohnkostenbelastung.
Weitere Informationen: Wohngeld beantragen

Wohnberechtigungsschein 
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.

Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.

Wohnberechtigungsschein beantragen

FAQ

Bitte teilen Sie uns dies schriftlich mit. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen.

Bitte senden Sie das nachfolgende Fomular Mietbescheinigung beantragen ausgefüllt an wohnen(at)metzingen.de 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns unter wohnen(at)metzingen.de

Die NAWO - Netzwerk Ambulante Wohnungssicherung unterstützt und berät Sie gerne: NAWO Reutlingen

Bitte senden Sie eine E-Mail an: wohnen(at)metzingen.de

Schäden/Mängel in Ihrer Wohnung melden Sie über den in Ihrer Wohnung angebrachten Barcode.

Wenden Sie sich bitte an finanzen(at)metzingen.de