Bauleitplanung Kinderhaus Neugreuth

In der Sitzung am 04.12.2025 hat der Gemeinderat der Stadt Metzingen den Bebauungsplan „Kinderhaus Neugreuth“ inklusive der Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit der Bekanntmachung am 12.12.2025 ist der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft getreten.

Aktueller B-Pan, zeichnerischer Teil
Aktueller B-Plan, Textteil
Aktueller B-Plan, Begründung
Aktueller B-Plan, zusammenfassende Erklärung

Alle Unterlagen zur Einsicht, gibt es im Ratinformationssystem der Stadt Metzingen.

Wenn Sie auf den folgenden Link gehen, öffnet sich eine neue Seite. Hier gehen Sie nach unten zu "Dokumente" und rechts auf den Pfeil. Eine Übersicht mit den Unterlagen wird aufgeklappt. Alle Unterlagen sind grün markiert und abrufbar. 

Bebauungsplan Kinderhaus Neugreuth

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