In der Sitzung am 22.02.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Metzingen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Weinbergfuss, Teilbereich Ost“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a (BauGB) gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am nordöstlichen Siedlungsrand der Gemarkung Metzingen. Der Geltungsbereich beginnt ab dem Grundstück Emil-Mörsch-Weg 45 (nördlich) und Emil-Mörsch-Weg 46 (südlich) bis zum Ortsende. Aufgrund der ähnlich gelagerten Höhenthematik sind zusätzlich die Grundstücke Steinerweg 37/1, 43 und 45 sowie das unbebaute Flurstück 6432/1 in den Geltungsbereich miteinbezogen.