Herzlich willkommen in Deutschland und in Baden-Württemberg!

Auf dem Hilfe-Portal Germany4Ukraine bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Geflüchteten aus der Ukraine schnelle und umfassende Informationen zu zahlreichen Themen: Einreise, Aufenthalt und Rückkehr, Unterkunft, Hilfe im Notfall, Alltag in Deutschland, Gesundheitsversorgung, Arbeit, Sprachförderung und Integration, Mobilität, Bildung und Forschung, Familie und Kinder sowie Freizeit.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat durch eine Verordnung die Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG geregelt. Dies bedeutet, dass Ihre bisherige Aufenthaltserlaubnis, die bis zum 04.03.2024 gültig ist, automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert wird. Sie benötigen keinen Termin bei der Ausländerbehörde. Den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie bis zum 04.03.2025 weiterhin nutzen. Sie können mit der Aufenthaltserlaubnis weiterhin arbeiten oder Sozialleistungen erhalten.

BMI Info UKR

BMI Info RUS

BMI Info ENG

Weiterer Aufenthalt in Deutschland

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG können jederzeit eine andere Aufenthaltserlaubnis beantragen. In Betracht kommen insbesondere Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 16a (Berufsausbildung), 18a und 18b (Fachkräfte) AufenthG.

Für eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft wird eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung verlangt. Damit eine Ausbildung oder ein Studium als gleichwertig anerkannt wird, muss in der Regel ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden. Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier: https://www.anerkennung-in-deutschland.de

Sofern Sie bereits über einen in Deutschland anerkannten Abschluss verfügen und einen entsprechenden Arbeitsplatz haben, dürfen Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir werden prüfen, ob ein Wechsel Ihrer Aufenthaltserlaubnis in Betracht kommt. Wenden Sie sich hierzu bitte an: auslaenderbehoerde(at)metzingen.de

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