Im Mai 2019 wurde das neue städtische Förderprogramm ins Leben gerufen, um Wohnungen, die seit langem leer stehen, wieder auf den Wohnungsmarkt zu bringen. Diese Wohnraumkampagne ist auf sehr große Resonanz gestoßen, so dass insgesamt etwa 25 Wohnungen besichtigt, Anträge bewilligt und ausbezahlt werden konnten. Das Programm war zunächst bis zum Ende des Jahrs 2019 befristet gewesen.
Wegen des großen Erfolgs hat sich der Gemeinderat der Stadt dafür ausgesprochen, das Programm weiterzuführen und im Rahmen der Haushaltsberatungen darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Es wurden deshalb weiterhin Besichtigungen durchgeführt und Anträge entgegengenommen.
Leider hat sich die Situation zu Beginn des Jahres 2020 mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie völlig verändert. Die Stadt Metzingen und der Gemeinderat sind nun gezwungen, alle vorhandenen, geplanten, unbedingt notwendigen oder gesetzlich vorgeschriebenen, wünschenswerten und freiwilligen Projekte zu überprüfen und zu bewerten. Unser Haushalt für das Jahr 2020 ist ein rein "technischer", dass heißt es wurden nur die finanziellen Mittel aufgenommen, die benötigt werden, um als Stadtverwaltung handlungsfähig zu bleiben - also Mittel für bereits laufende Aufgaben oder für Pflichtaufgaben. Für freiwillige Zusatzprojekte - wie eben das Wohnraumzuschussprogramm - konnten keine Mittel eingestellt werden.
Vor diesem Hintergrund können leider keine Zuschüsse mehr bezahlt werden. Wir bedauern dies sehr und können nur hoffen, dass die Kampagne sich fortsetzen oder neu auflegen lassen wird, wenn sich die wirtschaftliche Lage dauerhaft wieder positiv darstellt. Im Rahmen der Beratungen über einen Nachtragshaushalt wird der Gemeinderat sich erneut mit dem Thema befassen.
Das Zuschussprogramm der Landeskreditbank „Miet-und Belegungsbindung“ kann nach derzeitigem Stand weiterhin beantragt werden. Wir beraten Sie dazu bei Interesse auch weiterhin.
Wegen des großen Erfolgs hat sich der Gemeinderat der Stadt dafür ausgesprochen, das Programm weiterzuführen und im Rahmen der Haushaltsberatungen darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Es wurden deshalb weiterhin Besichtigungen durchgeführt und Anträge entgegengenommen.
Leider hat sich die Situation zu Beginn des Jahres 2020 mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie völlig verändert. Die Stadt Metzingen und der Gemeinderat sind nun gezwungen, alle vorhandenen, geplanten, unbedingt notwendigen oder gesetzlich vorgeschriebenen, wünschenswerten und freiwilligen Projekte zu überprüfen und zu bewerten. Unser Haushalt für das Jahr 2020 ist ein rein "technischer", dass heißt es wurden nur die finanziellen Mittel aufgenommen, die benötigt werden, um als Stadtverwaltung handlungsfähig zu bleiben - also Mittel für bereits laufende Aufgaben oder für Pflichtaufgaben. Für freiwillige Zusatzprojekte - wie eben das Wohnraumzuschussprogramm - konnten keine Mittel eingestellt werden.
Vor diesem Hintergrund können leider keine Zuschüsse mehr bezahlt werden. Wir bedauern dies sehr und können nur hoffen, dass die Kampagne sich fortsetzen oder neu auflegen lassen wird, wenn sich die wirtschaftliche Lage dauerhaft wieder positiv darstellt. Im Rahmen der Beratungen über einen Nachtragshaushalt wird der Gemeinderat sich erneut mit dem Thema befassen.
Das Zuschussprogramm der Landeskreditbank „Miet-und Belegungsbindung“ kann nach derzeitigem Stand weiterhin beantragt werden. Wir beraten Sie dazu bei Interesse auch weiterhin.