Nach der Hauptsatzung der Stadt Metzingen gibt es seit der Eingemeindung der beiden ehemals selbstständigen Gemeinden Neuhausen und Glems - entsprechend der damals abgeschlossenen Eingemeindungsvereinbarungen - für jeden Ortsteil einen eigenständigen Ortschaftsrat.
Ortschaftsräte Glems und Neuhausen
In Neuhausen besteht der Ortschaftsrat aus neun Mitgliedern, in Glems aus acht Mitgliedern, einschließlich des Ortsvorstehers (der aus der Mitte des Ortschaftsrates gewählt wird).
Ortschaftsräte Glems und Neuhausen
In Neuhausen besteht der Ortschaftsrat aus neun Mitgliedern, in Glems aus acht Mitgliedern, einschließlich des Ortsvorstehers (der aus der Mitte des Ortschaftsrates gewählt wird).