Am 09. Juni 2024 finden die Wahl zum Europäischen Parlament und die Kommunalwahlen statt. Im Rahmen der Kommunalwahl werden in Metzingen der Kreistag, der Gemeinderat und die Ortschaftsräte Neuhausen und Glems gewählt. Erstmals dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bei den Kommunalwahlen nicht nur ihre Stimmen abgeben, sondern können auch selbst gewählt werden.
Rechtsgrundlagen
Für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl gelten die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie die Kommunalwahlordnung (KomWO) in der jeweils aktuellen Fassung. Wahlgebiet ist die Gemeinde. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen. Die Leitung der Gemeinderatswahl obliegt dem Gemeindewahlausschuss.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Metzinger Bürgerinnen und Bürger, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche und alle Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
- die das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten.
Wer sein Wahlrecht durch Fortzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und binnen drei Jahren wieder zuzieht oder die Hauptwohnung begründet, wird mit dem Tag der Anmeldung wieder wahlberechtigt und wählbar.
Wahlsystem
Die Zahl der zu wählenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde. In Metzingen sind es 22 Sitze
Jede und jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zu wählen sind. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
Gibt es mehrere Wahlvorschläge, findet Verhältniswahl statt. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt.
Wird nur ein oder gar kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl statt. In diesem Fall können auch wählbare Personen gewählt werden, die nicht auf dem Wahlvorschlag aufgeführt sind. Das Kumulieren von Stimmen ist hier nicht möglich. Gewählt sind diejenigen Personen, die die meisten Stimmen erhalten haben.
In Metzingen wird der Gemeinderat nach den Regelungen der unechten Teilortswahl gewählt. Dabei wird das Gemeindegebiet in die Ortsteile eingeteilt, denen jeweils eine bestimmte Anzahl von Sitzen im Gemeinderat zusteht. Derzeit sind die 22 Sitze wie folgt auf die Wohnbezirke aufgeteilt:
Metzingen | 17 Sitze |
Neuhausen | 4 Sitze |
Glems | 1 Sitz |
In den Wahlvorschlägen werden die Bewerberinnen und Bewerber getrennt nach Wohnbezirken aufgeführt. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der einzelnen Wohnbezirke werden jedoch nicht nur von den Wahlberechtigten ihres Wohnbezirks gewählt, sondern alle Wahlberechtigten der Gesamtgemeinde wählen die Ratsmitglieder für alle Wohnbezirke (deshalb der Begriff „unecht“).
Gibt es mehrere Wahlvorschläge, erfolgt bei der unechten Teilortswahl die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge zunächst getrennt für jeden Wohnbezirk. Danach erfolgt ein Verhältnisausgleich auf Ebene der Gesamtgemeinde, was häufig zu zusätzlichen Ausgleichsitzen führt. Damit wird sichergestellt, dass die Sitzverteilung im Gemeinderat dem Stimmenanteil der Parteien und Wählervereinigungen in der gesamten Gemeinde entspricht.
Informationen für Wahlvorschlagsträger
Die Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung (in Metzingen am 09.02.2024) und spätestens am 28. März 2024 bis 18.00 Uhr (Gründonnerstag) schriftlich eingereicht werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Aufstellung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl 2024 in Metzingen. Diese erhalten Sie auf Anfrage vom Wahlamt.
Formulare für das Wahlvorschlagsverfahren zur Gemeinderatswahl werden erstmals online über das Portal „Parteienkomponente“ zur Verfügung gestellt. Alle Informationen und auch Hinweise für die notwendige Registrierung finden Sie unter:
https://www.vote-it.de/votemanager/parteienkomponente/
Mit der Parteienkomponente lassen sich die Daten von Kandidatinnen und Kandidaten sowie Vertrauenspersonen speichern. Alle für einen Wahlvorschlag erforderlichen Formulare können hier ausgefüllt und gedruckt werden. Der Wahlvorschlag wird dann digital an das Wahlamt übermittelt. Allerdings ist der Wahlvorschlag zusätzlich – wie bisher – in Papierform bei der Gemeindeverwaltung – Wahlamt - einzureichen.
Für weitere Auskünfte und bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.