Schornsteinfeger
Bauvorhaben, die auch mit einer Feuerungsanlage versehen werden, ist das Formular "Technische Angaben über Feuerungsanlagen" beim Bauantrag beizufügen. Dieses wird an den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister weitergeleitet.
Die einzelnen Kehrbezirke im Stadtgebiet und die Zuständigkeiten der Schornsteinfeger mit Adressen der Ansprechpartner gibt es hier:
Kehrbezirke
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Feuerungsanlagen
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Verbrennungsverbot - Ausnahme