Auskunftssperre

Die Beantragung einer Auskunftssperre muss schriftlich begründet beim Bürgerbüro der Stadt Metzingen eingereicht werden. Eine Auskunftssperre wird nur bewilligt, wenn es zum Schutze der Person dient.
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Frist/Dauer
Die Auskunftsperre wird nach Bewilligung mit sofortiger Wirkung im Melderegister vermerkt.
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