Auskunftssperre
Die Beantragung einer Auskunftssperre muss schriftlich begründet beim Bürgerbüro der Stadt Metzingen eingereicht werden. Eine Auskunftssperre wird nur bewilligt, wenn es zum Schutze der Person dient.
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre
Die Auskunftsperre wird nach Bewilligung mit sofortiger Wirkung im Melderegister vermerkt.