Grundstücksteilung

Eine Grundstücksteilung bedeutet, dass ein Grundstücksteil von einem Grundstück abgetrennt und als selbständiges Grundstück beim Grundbuchamt eingeschrieben oder mit einem anderen Grundstück/Grundstücksteil vereinigt ("verschmolzen") werden soll.

Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Landesbauordnung widersprechen.

Eine amtliche Zustimmung durch die Baurechtsbehörde ist für die Grundstücksteilung nicht mehr erforderlich.

Falls auf Seiten der Grundstückseigentümer Klärungsbedarf besteht, stehen nachfolgende Sachbearbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung.

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