Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder Belastung (bei selbst nutzenden Eigentümern) für Haushalte mit geringen Einkommen. Das Wohngeld leistet hier einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Wohnkostenbelastung.

Anspruch und Höhe des Wohngeldes hängen ab von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

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Ansprechpartner
  • Sachbearbeiterin Wohngeld (Buchstaben A - K) und Ortsbehörde Rentenversicherung
  • Sachgebietsleitung Wohngeld
  • Sachbearbeiterin Wohngeld (Buchstaben L - Z) und Ortsbehörde Rentenversicherung
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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Sie müssen unterschiedliche Formulare benutzen, abhängig davon, ob Sie Wohnraum gemietet haben (Wohngeld in Form von Mietzuschuss) oder dieser Eigentum von Ihnen ist (Wohngeld in Form von Lastenzuschuss).

Wenn Sie einen Erstantrag auf Mietzuschuss stellen möchten, können Sie auch den zur Verfügung stehenden Onlineantrag nutzen.

Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheids.

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Frist/Dauer

In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate gewährt. Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.
Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen.

  • Erstantrag:

Wohngeld wird ab dem Monat des Antragseingang gewährt

  • Anträge auf Weiterleistung:

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Weiterleistung frühzeitig, zum Beispiel zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes. So können Zahlungsunterbrechungen vermieden werden.

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Sonstiges

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

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Zugehörigkeit zu