Vormundschaft

Zuständig ist das Kreisjugendamt beim Landratsamt Reutlingen bzw. die Betreuungsbehörde beim Landratsamt Reutlingen für Erwachsene.

Eine rechtliche Betreuung – früher Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft genannt – kann bei Personen erforderlich sein, welche aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung ihre Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht mehr besorgen können. Der Betreuer soll die/den Betroffene/n persönlich betreuen. Dies bedeutet insbesondere Sorge für die Gesundheit der/das Betreuten, Hilfe bei schwierigen persönlichen Lebensverhältnissen (z. B. Übersiedlung in ein Heim), Schriftverkehr und vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Das Landratsamt berät den/die Betreuer/in und unterstützt ihn/sie bei der Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben.