Gaststättenrechtliche Gestattung
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes vorübergehend auf Widerruf gestattet werden, dabei ist die Gestattung stets raumbezogen.
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Gestattung nach GastG
Der Antrag ist 14 Tage vor der Veranstaltung zu stellen.
entsprechend Größe und Dauer des Anlasses entsprechend den Festsetzungen in der städtischen Gebührenordnung