Entwässerungsgenehmigung

Die Herstellung oder die Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen und der Anschluss an die öffentliche Kanalisation bedarf einer Genehmigung.

Aufgrund der eingereichten Planunterlagen prüft die Baurechtsbehörde gemeinsam mit dem Fachbereich Baurecht, ob die eingereichte Bauausführung entwässerungstechnisch möglich ist und den Bestimmungen der städtischen Abwassersatzung entspricht.

Zur Genehmigung sind ein Bauantrag mit den Entwässerungsplänen vorzulegen.

^
Ansprechpartner
^
Formular & Online-Prozess
  • Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Entwässerungserlaubnis Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen.
^
Kosten/Leistung

Gebührenverzeichnis der Stadt Metzingen

^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen