Verfahrensfreie Bauvorhaben
Für eine Reihe von untergeordneten Baumaßnahmen benötigen Sie weder ein Baugenehmigungs- noch ein Kenntnisgabeverfahren.
Verfahrensfrei heißt dabei lediglich, dass ein behördliches Prüfverfahren nicht beantragt werden muss. Die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind aber auch bei verfahrensfreien Maßnahmen in eigener Verantwortung zu prüfen.
Dies gilt z. B. für die Festsetzungen des Bebauungsplanes, die Einhaltung der Abstandsflächen nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und die Maßnahmen der Standsicherheit.
Bitte berücksichtigen Sie, dass unter Umständen ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gestellt werden muss.
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Fachbereichsleiter
- Sie können das PDF-Formular herunterladen und ausdrucken. Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung - Verfahrensfreie Bauvorhaben
Eine Auflistung der verfahrensfreien Bauvorhaben finden Sie im Anhang zu § 50 der Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO).
Näheres können Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern erfragen.