Kraftfahrzeug-Abmeldung
Abmeldungen von Kraftfahrzeugen aus dem Landkreis Reutlingen können bei der Zulassungsstelle des Landratsamtes Reutlingen durchgeführt werden. In der Regel handelt es sich um vorübergehende Stilllegungen.
Bei endgültiger Verschrottung eines Fahrzeugs ist außer dem Kfz-Brief und dem Kfz-Schein, ein Verwertungsnachweis des Schrotthändlers vorzulegen.
Bei endgültiger Verschrottung eines Fahrzeugs ist außer dem Kfz-Brief und dem Kfz-Schein, ein Verwertungsnachweis des Schrotthändlers vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Kfz-Schein
- Kfz-Brief
- Kfz-Schilder
- Kfz-Schein
- Kfz-Brief
- Kfz-Schilder