Straßensperrungen

Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Geh- und Radwege, Straßen, Plätze) müssen grundsätzlich vorher straßenverkehrsrechtlich genehmigt werden. Sind Belange anderer Behörden oder Versorgungsträger (wie z. Bsp. Post, Stadtwerke, Polizei, Kreisstraßenbauamt) tangiert, so müssen diese zu einer fachtechnischen Stellungnahme gehört werden.

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Ansprechpartner
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Verfahrensablauf

Vorhandene Baustellen- und Lagepläne sind für den Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung hilfreich. Außerdem sollten verlässliche Angaben über Dauer und Ausmaß der einzurichtenden Baustelle vom Bauherren gemacht werden, um die entsprechend erforderlichen Maßnahmen einleiten zu können.

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