Geburt

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.

Entbindung in einem Krankenhaus:
Findet die Entbindung in einem Krankenhaus statt, zeigt die Leitung des Hauses die Geburt beim Standesamt des Geburtsortes an. Die Sorgeberechtigte(n) füllen die Geburtsanzeige im Krankenhaus aus und geben den Familiennamen sowie die gewünschten Vornamen ihres Kindes an. Zusammen mit den unten erwähnten Unterlagen wird dann die Anmeldung durch das Krankenhaus beim Standesamt veranlasst.

Hausgeburt:
Bei Hausgeburten erfolgt die Anzeige mündlich zusammen mit den unten erwähnten Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes. Zusätzlich ist eine Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes (die bei der Geburt zugegen waren) über die Geburt vorzulegen.

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Verfahrensablauf

Zur Anmeldung eines Neugeborenen weisen die Eltern ihren Familienstand und ihre Staatsangehörigkeit nach. Dazu benötigt der Standesbeamte folgende Unterlagen:

- Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Nachweis der Staatsangehörigkeit
- wenn die Mutter ledig ist:
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch oder aktuelle Geburtsurkunde
- wenn die Eltern verheiratet sind:
beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch (Eheschließungen bis 2008) oder
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister jedes Elternteils oder
- Eheurkunde mit dem Nachweis der aktuellen Namensführung
- wenn die Mutter geschieden ist:
beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuches mit Scheidungsvermerk oder
Eheurkunde der Vorehe mit Scheidungsvermerk und rechtskräftigem Scheidungsurteil
- (sofern es sich um eine ausländische Ehescheidung gehandelt hat, ist die für den deutschen Rechtsbereich notwendige Anerkennung vorzulegen)

- wenn die Mutter verwitwet ist:
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit dem Vermerk, dass der Ehemann verstorben ist, oder
Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehemannes


- wenn die Mutter nicht verheiratet ist und die Vaterschaft bereits anerkannt ist
Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter
- wenn die Mutter nicht verheiratet ist und die Vaterschaft erst anerkannt werden soll:
Vaterschaftsanerkennung kann sowohl bei den Jugendämtern oder Standesämtern
abgegeben werden. Gemeinsame Sorgerechtserklärungen können zudem bei den Jugendämtern abgegeben werden.
zusätzlich bei ledigem Vater
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
bei einem Vater der verheiratet ist oder war
eine Abschrift aus dem als Familienbuch fortgeführt. Eheregister seiner Ehe, oder Eheurkunde

zusätzlich bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
alle vor der Geburt des Kindes abgegebenen Erklärungen. Sie können die Vaterschaft (Mutterschaft) bereits vor der Geburt Ihres Kindes anerkennen. Ebenso sind Sorgeerklärungen (Jugendamt) und Namenserteilungen sowie die notwendigen
Einwilligungen/Zustimmungen vor der Geburt möglich.

Bitte Beachten:
Ausländische Urkunden sind im ORIGINAL mit deutscher Übersetzung durch einen in Deutschland zugelassenen und beeidigten Urkundenübersetzer vorzulegen.

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Kosten/Leistung

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.

Für die Ausstellung von Geburtsurkunden für den privaten Bereich werden folgende Gebühren erhoben:
Ausstellung einer Geburtsurkunde (auch international) -- 20,00 Euro (je Urk).

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Zugehörigkeit zu