Vollstreckung

Da Mahnungen und Vollstreckung für Sie sehr kostenintensiv werden, sollten Sie den Ratenzahlungs-/Stundungsantrag auf jeden Falll vor Fälligkeit der Forderung stellen.
Der Antrag ist schriftlich beim Kassen- und Rechnungwesen der Stadt Metzingen zu stellen. Grundsätzlich ist es notwendig, diesem Antrag Unterlagen bzgl. Ihrer Vermögensverhältnisse, Einkünfte und Ausgaben beizufügen. Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlungen und Stundungen in der Regel zinspflichtig sind.

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