Abwasser

Die Abwässer im Stadtgebiet Metzingen, Neuhausen und Glems sind gemäß Abwassersatzung ordnungsgemäß zu entsorgen.

Bei Problemen im Zusammenhang mit der häuslichen Abwasserentsorgung (Kanalisation) können Sie Rat und Hilfe beim Kommunalen Entsorgungsbetrieb Metzingen (KEM) erhalten.

Neuanschlüsse der Hauskanalisation an das öffentliche Netz muss der Kommunalen Entsorgungsbetrieb Metzingen (KEM) vorher genehmigen.

Die Stadt Metzingen ist Mitglied im Abwasserzweckverband Ermstal. Sämtliche Abwässer werden in die Verbandskläranlage in Metzingen eingeleitet und gereinigt.

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Ansprechpartner
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Verfahrensablauf

Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden aufgrund von städtischen Satzungen fällig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter bei der Finanzverwaltung, Abteilung Steuern und Abgaben, die Ihnen u. a. Informationen über den Beitragsmaßstab, die Beitragshöhe, den Beitragsschuldner usw. geben können.

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Satzungen