Sterbefall

Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten spätestens am nächsten Werktag mitgeteilt werden.

Die Anzeige erfolgt mündlich durch Angehörige des Verstorbenen (oder beauftragter Bestatter) oder schriftlich durch Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- oder Pflegeheime.

Mündliche Anzeige
die anzeigende Person hat sich durch Personalausweis oder Reisepass auszuweisen

Schriftliche Anzeige
die anzeigende Einrichtung hat eine schriftliche Sterbefallanzeige vorzulegen.

Das Standesamt beurkundet den Sterbefall und stellt anhand vorgelegter notwendiger Unterlagen die Sterbeurkunden aus. Eine Überführung des Verstorbenen an einen anderen Ort ist erst nach Vorlage der Todesbescheinigung beim Standesamt möglich.

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Team
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Formular & Online-Prozess
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Erforderliche Unterlagen
· Todesbescheinigung (ausgestellt durch den Arzt), 2-fache Ausfertigung
· zur Todesbescheinigung gehörende Umschläge des Arztes
· bei Ledigen: begl. Abschriften aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde im Original
· bei Verheirateten zusätzlich: begl. Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch oder Eheurkunde
· bei Lebenspartnerschaften: begl. Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister oder Lebenspartnerschaftsurkunde
· bei Verwitweten zusätzlich: Sterbeurkunde des verstorb. Ehegatten
· bei Geschiedenen zusätzlich: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Eheurkunde der geschied. Ehe mit Scheidungseintrag
· Personalausweis des Verstorbenen (soweit vorhanden)
· Nachweise der Staatsangehörigkeit/Nachweise zu Namensänderungen
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Kosten/Leistung
Sterbeurkunden je Stück 12,00 Euro
Sterbeurkunden für Sozialversicherung gebührenfrei
Genehmigung zur Feuerbestattung 10,00 Euro
Ausstellen eines Leichenpasses (Überführung ins Ausland) 12,00 Euro
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Zugehörigkeit zu